Mit 14 Jahren wahlberechtigt zur Kirchenvorstandswahl
Die Absenkung des Wahlalters für Kirchenvorstandswahlen (KV-Wahl) von 16 auf 14 Jahre ist vielleicht die greifbarste Entscheidung, die die Landessynode auf ihrer Sitzung in der letzten Woche in Hannover getroffen hat. Dazu Thomas Reisner (Lüneburg), Mitglied der Jugendsynode, die das Vorhaben eingebracht hatte: „Die Berechtigung als vollwertiges Gemeindemitglied den Kirchenvorstand zu wählen, liegt in der Taufe begründet und nicht in der Konfirmation.“ Für die anstehenden KV-Wahlen am 11. März 2018 wird diese Entscheidung bereits wirksam: Die Zahl der Wahlberechtigten wird sich um ca. 29.000 erhöhen. Dennoch führt die rückläufige Mitgliederentwicklung zu einer deutlich geringeren Zahl von Wahlberechtigten im Vergleich zu 2012. Der Antrag war von der Jugendsynode eingebracht worden und wurde einstimmig verabschiedet. “Wir unterstützen das Anliegen zutiefst”, so Birgit Thiemann für den Jugendausschuss. Landesbischof Ralf Meister sagte: „Ich freue mich über dieses Signal der Landessynode. Damit sind die Kirchenvorstände aufgerufen, sich noch intensiver als bisher mit den Bedürfnissen der Jugendlichen auseinanderzusetzen“. Das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren.