Die vergangenen Kirchenvorstandswahlen haben gezeigt, dass sich die Arbeit der kirchlichen Leitungsgremien und die Erwartungen der Mitglieder unserer Kirche in einem Umbruch befinden. Besonders die Suche nach geeigneten Kandidierenden fordert die Kirchengemeinden heraus.
Deshalb soll das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) für die nächste Wahl im Jahr 2024 reformiert werden. Eine Steuerungsgruppe der Landeskirche hat einen ersten Entwurf für ein neues KVBG erarbeitet. Über das Internet haben Sie ab sofort die Möglichkeit, diesen Entwurf zu kommentieren und sich an der Erarbeitung des neuen Gesetzes zu beteiligen. Auch neue, bisher nicht diskutierte, Ideen sind willkommen.
Als wichtigste Neuerung sieht der Gesetzentwurf als zusätzliche Wahlverfahren eine Allgemeine Briefwahl und eine Onlinewahl vor. Jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied erhält dann von einer zentralen Stelle Briefwahlunterlagen und einen Zugang für die Onlinewahl. Daneben kann jeder Kirchenvorstand für seine Kirchengemeinde entscheiden, ob zusätzlich ein Wahllokal geöffnet wird.